Amtliche Mitteilung an alle Landwirte: Abänderung des großherzoglichen Nitratreglements

Am 29. Juni 2010 wurde das Großherzogtum Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, da es versäumt hat, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um den Verpflichtungen die sich aus den Artikeln 4 und 5, in Verbindung mit Teilen der Anhänge II und III, der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen nachzukommen. Daraufhin wurde das großherzogliche Reglement vom 24. November 2000 durch das großherzogliche Reglement vom 30. Dezember 2010 abgeändert. Nach … Amtliche Mitteilung an alle Landwirte: Abänderung des großherzoglichen Nitratreglements weiterlesen